Richtlinien und Regelungen

Wichtige Informationen zu Regeln, Ausnahmen und Verfahren rund um die digitale Vignette

Mautpflicht in Österreich

Die Mautpflicht in Österreich ist im Bundesstraßen-Mautgesetz (BStMG) geregelt. Alle Fahrzeuge bis 3,5t zulässiges Gesamtgewicht müssen für die Nutzung von Autobahnen und Schnellstraßen eine gültige Vignette vorweisen.

StraßentypVignettenpflichtigHinweis
Autobahnen (A-Straßen)JaAlle A-Straßen in Österreich
Schnellstraßen (S-Straßen)JaAlle S-Straßen in Österreich
Bundesstraßen (B-Straßen)NeinMautfrei
Landesstraßen (L-Straßen)NeinMautfrei
GemeindestraßenNeinMautfrei
StreckenmautstreckenJa (Streckenmaut)Zusätzlich zur Vignette

Ausnahmen von der Vignettenpflicht

Hinweis: Elektrofahrzeuge sind NICHT von der Vignettenpflicht ausgenommen. Auch E-Autos benötigen eine gültige Vignette für die Nutzung österreichischer Autobahnen.

Kontrollverfahren

  1. Automatische Kennzeichenlesegeräte: An Mautstellen und auf der Strecke installierte Kameras lesen Kennzeichen automatisch ein und gleichen sie mit der Datenbank ab.
  2. Mobile Kontrollorgane: Kontrollorgane der ASFINAG können Fahrzeuge anhalten und die Vignette überprüfen.
  3. Polizeikontrollen: Die Polizei kann im Rahmen allgemeiner Verkehrskontrollen auch die Vignette überprüfen.

Strafen und Ersatzmaut

VerstoßStrafeVerfahren
Fahren ohne Vignette (PKW)Ersatzmaut mind. EUR 120,–Sofortige Zahlung oder Anzeige
Fahren ohne Vignette (Motorrad)Ersatzmaut mind. EUR 60,–Sofortige Zahlung oder Anzeige
Falsche FahrzeugkategorieWie ohne VignetteSofortige Zahlung oder Anzeige
Abgelaufene VignetteWie ohne VignetteSofortige Zahlung oder Anzeige
Nichtbezahlung der ErsatzmautStrafverfügung bis EUR 3.000,–Verwaltungsstrafverfahren
Ausländisches Fahrzeug ohne VignetteErsatzmaut + SicherheitsleistungSofortige Zahlung erforderlich

Beschwerden und Einsprüche

  1. Einspruch bei der ASFINAG: Schriftlicher Einspruch innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt der Strafverfügung
  2. Angaben im Einspruch: Name, Adresse, Kennzeichen, Datum des Vorfalls, Begründung, Beweise
  3. Verwaltungsgericht: Bei Ablehnung des Einspruchs kann das Verwaltungsgericht angerufen werden
  4. Ombudsmann: Bei ungelösten Streitigkeiten kann der Volksanwalt eingeschaltet werden
Tipp: Bewahren Sie immer die Kaufbestätigung Ihrer Vignette auf. Bei technischen Problemen kann die Bestätigung als Nachweis dienen.

Kontakt: [email protected]

Preisänderungen und Regelungsänderungen

Die ASFINAG kann Preise und Regelungen jährlich anpassen. Neue Preise für die Jahresvignette werden typischerweise im Herbst des Vorjahres bekanntgegeben. Wir aktualisieren unsere Informationen zeitnah nach offiziellen Ankündigungen.

Weitere Fragen im FAQ | Aktuelle Preise